Team Untere Denkmalschutzbehörde

Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht (§2 Abs. 1 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz).

Die Untere Denkmalschutzbehörde gibt Auskunft über die in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Denkmale. Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von Denkmalen benötigen für Veränderungen an Denkmalen wie Instandsetzungen, Nutzungsänderungen, Umgestaltungen, Wiederherstellungen sowie Maßnahmen, die die Umgebung eines Denkmals verändern und Bodeneingriffe auf Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale bergen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt, soweit die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder öffentliche oder private Interessen überwiegen. Bei Gefährdung von Denkmalen ergreift die Untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen zu deren Schutz. Bauanträge, Planungsanzeigen u. ä. werden auf denkmalpflegerische Relevanz überprüft.

Eine Förderung von Maßnahmen der Denkmalpflege ist möglich. Die Zuwendung wird bei der Unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragt. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht. Es wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

Die Übersicht der Denkmäler finden Sie hier.


Leitung

Teamleiterin Untere Denkmalschutzbehörde
 Frau Hüttner
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.20
Telefon: 03562 986- 16145
Fax: 03562 986- 16188
E-Mail: bauplanungsamt@lkspn.de

Dienstleistungen (3)

Denkmäler im Landkreis
Denkmalförderung
Denkmalrechtliche Erlaubnis

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