Pressemitteilung Nr. 245/07, 28.09.2007

Aufruf an alle ehrenamtlichen Naturschutzhelfer

Verlängerung der Dienstausweise

Zur Unterstützung bei der Durchführung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes können geeignete sachkundige Personen durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu ehrenamtlichen Naturschutzhelfern bestellt werden.

Die Naturschutzhelfer sollen darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden und die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft informieren. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie Dienstausweise mit sich führen, die bei der Vornahme von Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen sind. Die Dienstausweise müssen alle zwei Jahre bei der unteren Naturschutzbehörde verlängert werden. Bei fehlender Verlängerung sind die Dienstausweise ungültig.

Hiermit werden alle ehrenamtlichen Naturschutzhelfer aufgerufen, die ein Interesse an der weiteren Arbeit im Bereich des Naturschutzes haben, die Dienstausweise verlängern zu lassen - im Kreishaus des Landkreises Spree-Neiße, untere Naturschutzbehörde, Zimmer B.2.29, H.-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (Lausitz). Ansprechpartnerin ist Frau Schulze, Tel.-Nr.: (03562) 986-17004.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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