Pressemitteilung Nr. 158/2024, 01.07.2024

Afrikanische Schweinepest: Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung regelt (Teil-)Aufhebung des Kerngebietes SPN-Süd

Erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen im östlichsten Segment des Kerngebietes SPN-Süd

Im Rahmen der Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest wurde am 8. Oktober 2022 eine Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlassen. Damit einher gingen u. a. Einschränkungen in den Bereichen Jagd und Landwirtschaft und auch die Errichtung von Wildschweinbarrieren wurde erforderlich.  

Aufgrund konsequenter und erfolgreicher Bekämpfungsmaßnahmen konnten zum 1. März 2024 bereits die Kerngebiete SPN-Nord (Guben, Drewitz/Drjejce, Schenkendöbern) und SPN-West (Drebkau/Drjowk, Casel/Kózle) aufgehoben werden. Seitdem hat sich die ASP-Situation im Landkreis weiter stabilisiert.

Das Kerngebiet SPN-Süd ist ein großes Gebiet südlich der A15 und erstreckt sich von der polnischen Grenze entlang der Landesgrenze zu Sachsen bis zur B 169. Dieses Kerngebiet ist durch mehrere schwarzwildsichere Wildabwehrzäune in drei größere Segmente geteilt. Die Wildabwehrzäune verlaufen in nord-südlicher Richtung.
Letzte ASP-Funde bei Wildschweinen waren im westlichsten Segment des Kerngebietes SPN-Süd im Bereich Löschen/Lěźiny und Groß Döbbern/Wjelike Dobrynje im Januar dieses Jahres festgestellt worden.

Im östlichsten Teil dieses Kerngebietes wurde der letzte positive ASP-Befund bei einem Wildschwein am 22. September 2022 festgestellt. Seit diesem Tag wurden im östlichen Segment intensive Fallwildsuchen durchgeführt und eine starke Reduzierung der Schwarzwildpopulation erreicht, sodass die Voraussetzungen für eine (Teil-)Kerngebietsaufhebung gegeben sind.

Dennoch ist die ASP-Lage in Polen und Sachsen besorgniserregend und macht die Ausweisung von doppelt gezäunten Schutzkorridoren entlang der Grenzen notwendig.
Nach wie vor ist die Gefahr groß, dass ASP-infizierte Wildschweine migrieren oder vorhandenes Schwarzwild sich infiziert. Deshalb müssen die bestehenden Zäune in den Kerngebieten bis auf Weiteres bestehen bleiben. Um einen Wildwechsel zu unterbinden, müssen weiterhin nach jeder Benutzung die Tore wieder geschlossen werden. Dies ist notwendig bis die Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) vorliegen und keine weiteren ASP-Fälle auftreten.
 
Die 5. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 26/2024 unter amtsblatt.lkspn.de zu finden.

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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