Was bringt die Zukunft?
Der Landkreis hat mit der Kreisentwicklungskonzeption (KEK) und den darauf aufbauenden Fachplanungen und Nutzungskonzepten weitgehend abgestimmte Planungsgrundlagen und Entwicklungsrichtungen für das gesamte Kreisgebiet im Konsens mit den Kommunen geschaffen.
Die Kreisentwicklungskonzeption stellt eine informelle räumliche Planung dar und beinhaltet Planungsgrundlagen nach den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie der Regionalplanung. Sie dient als Leitfaden und Handlungsgrundlage für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises. Sie informiert weiter über räumliche Entwicklungspotenziale und Ziele, unterbreitet unter anderem Vorschläge zum Ausbau der Infrastrukturen, zum Schutz von Ressourcen und zur Freiraum- und Wirtschaftsentwicklung.