Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Der KJGD hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern.
Er arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen. Grundlage ist hierfür § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 23.04.2008.

Weiterhin arbeiten der KJGD insbesondere mit Kindertagesstätten, Schulen und den zuständigen Behörden zur Prävention und Früherkennung von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung zusammen.

Bei Kindern mit auffälligen Befunden führen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste ein Betreuungscontrolling durch, mit dem Ziel, dass diese Kinder die notwendigen einzelfallbezogenen diagnostischen, therapeutischen oder sonstigen Fördermaßnahmen erhalten.


Aufgaben

  • Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten
    • Der KJGD untersucht Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat. Darüber hinaus können Kinder mit gesundheitlichen Auffälligkeiten, insbesondere Entwicklungsverzögerungen, bis zum Eintritt in die Schule untersucht werden.
  • Einschulungsuntersuchungen
    • Bei allen Kindern ist vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Schuleingangsuntersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Schulfähigkeit durchzuführen.
  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Im Rahmen der Schulabgangsuntersuchung wird die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Für Jugendliche weiterführender Schulen, die von den Untersuchungen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht erreicht werden, können von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten in der Jahrgangsstufe 10 entsprechende Untersuchungen angeboten werden.
  • Betreuungscontrolling
  • Gutachtererstellung
  • Beratung und Durchführung von Impfungen
Telefon: 03562 986-15320
Telefon: 03562 986-15321