Serviceeinheit Entgeltwesen
Die Serviceeinheit ist als Dienstleister für 18 Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg zuständig für:
- Vorbereitung des Abschlusses von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX sowie Vorbereitung des Abschlusses von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach dem Zehnten Kapitel SGB XII;
- Vorbereitung der Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 128 SGB IX sowie dem Zehnten Kapitel SGB XII;
- Vorbereitung des Abschlusses von Vereinbarungen zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 76a Abs. 2 SGB XII;
- Vorbereitung bei der Mitwirkung bei Abschluss und Kündigung von Versorgungsverträgen nach § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI;
- Vorbereitung des Abschlusses von Pflegesatzvereinbarungen nach § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI;
- Erfassung der Daten nach § 19 AG-SGB IX sowie § 14 AG-SGB XII und deren Übermittlung an das Landesamt für Soziales und Versorgung;
- Erarbeitung eines gemeinsamen Controllings und Berichtswesens;
- Sammeln und Vorhalten von statistischen Daten, insbesondere von Kenn- und Zielzahlen für die Steuerung sowie von Fallzahlen und von Daten zur Kostenentwicklung;
- Führen eines Einrichtungs- bzw. Angebotsverzeichnisses.
Übersicht
1. Antrag SGB IX für die besondere Wohnform
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Quelle: Serviceeinheit Entgeltwesen
Quelle: Serviceeinheit Entgeltwesen