Gesundheitsschutz
Dem Gesundheitsschutz kommt die Aufgabe zu, Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung durch ansteckende Krankheiten und Umwelteinflüsse zu erkennen und möglichst zu vermeiden. Gesetzliche Handlungsgrundlage sind dabei das Infektionsschutzgesetz, das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz und die Trinkwasserverordnung.
Aufgaben
- Infektionsschutz
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Erfassung aller meldepflichtigen Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz und Meldung an das Robert Koch-Institut sowie Einleitung von Maßnahmen zur Verhütung weiterer Erkrankungen
- Umwelthygiene
- Beratung zu umwelthygienischen Problemen
- Bewertung und Gutachtenerstellung
- Begutachtung und Mitwirkung bei der Planung von Bauvorhaben medizinischer Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen u.a. Einrichtungen
- Trink- und Badewasserüberwachung
- Überwachung der Trinkwasserhygiene
- Begehung von Wasserwerken und anderen Trinkwasserversorgungsanlagen gemäß Trinkwasserverordnung
- Stellungnahmen bei Planungen hinsichtlich gesundheitlicher Belange und Fragen der Trinkwasserversorgung
- Hygienische Überprüfung der Hallen- und Freibäder einschließlich Beprobung des Schwimm- und Badebeckenwassers
- Überprüfung der EU-Badegewässer mindestens einmal monatlich während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September; die aktuellen Überwachungsergebnisse können auf der Internetseite des Brandenburger Landesumweltamtes eingesehen werden
- Kommunalhygiene
- Hygienische Überwachung von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Gewerbebetriebe auf Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene
- Kontrollen frei verkäuflicher Arzneimittel
- Kontrollen frei verkäuflicher Arzneimittel im Einzelhandel, auf Märkten u. ä. Einrichtungen
Telefon: 03562 986-15310