Pressemitteilung Nr. 57/2025, 13.03.2025

Landkreise fordern Landesregierung zum Handeln auf

Gegen die drohende Festlegung willkürlicher Festbeträge durch die Krankenkassen wandten sich die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland im Rahmen eines Pressegespräches am 11. März 2025 an die Öffentlichkeit. Sie vertraten damit zugleich die Auffassungen der Landkreise Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße.

Mit Schreiben vom 23. Januar 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg dem Rettungsdienst des Landkreises Teltow-Fläming mitgeteilt, dass die Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Rettungsdienstleistungen des Landkreises rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf Festbeträge begrenzt wird. Ähnliche Schreiben gingen auch den anderen Landkreisen ein. Begründung ist, dass die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der Rettungsdienstträger/Landkreise abgelehnt wird und die Krankenkassen einzig die sogenannte Mustergebührenkalkulation eines externen privaten Gutachters anerkennen.

Das ist Unrecht! Denn für die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung ist der Träger des Rettungsdienstes/der Landkreis verantwortlich.

Das Gesetz regelt zwar, dass eine Abstimmung mit den Kostenträgern erforderlich ist, die auch von Landkreisseite sorgfältig für die Anhörung vorgenommen wurde. Eine Einvernehmensregelung sieht das Rettungsdienstgesetz jedoch ausdrücklich nicht vor. Und auch nicht das Diktat einer sogenannten Mustergebührenkalkulation durch die Krankenkassen (Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 2 Satz 5 BbgRettG).

Rechtliche Grundlage für eine Leistungsbegrenzung auf Festbeträge fehlt

Landesregierung muss handeln! Rettungsdienstkosten nicht auf die Menschen abwälzen!

Mit den Normenkontrollklagen der Krankenkassen gegen die Landkreise sind die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze streitig gestellt worden. Das ist beispielsweise für den Landkreis Teltow-Fläming eine Größenordnung von ca. 4 Mio. Euro jährlich (ca. 12 Prozent der Gesamtkosten). Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen vor Ort eine medizinische Beurteilung des Patienten erfolgt und ein Transport ins Krankenhaus nicht erforderlich ist, sowie Fehleinsätze, die z. B. auf den Missbrauch des Notrufs zurückzuführen sind.
Mit den Festbeträgen wird eine einseitige und willkürliche Leistungskürzung durch die Krankenkassen vorgenommen und an die Versicherten weitergegeben.  Damit werden de facto die Versicherten durch ihre eigene Krankenkasse zu Gebührenschuldnern gegenüber den Rettungsdienstträgern/den Landkreisen, denn die Landkreise haben nach dem Rettungsdienstgesetz ihre Satzungen rechtskonform aufgestellt und sind an diese gebunden.

Dies ist gesundheits- und sozialpolitisch nicht vertretbar und würde faktisch bedeuten, dass die medizinische Rettungshilfe in Brandenburg nunmehr vom jeweiligen Geldbeutel abhängig ist.

Fach- und Rechtsaufsicht hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales

Obwohl sich mittlerweile die Ministerin für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg für eine Lösung eingebracht hat, ist das Ergebnis bisher eher enttäuschend. So haben die Krankenkassen zwar signalisiert, dass sie jetzt nicht mehr nur auf ihrer einen sogenannten Musterkalkulation beharren würden, aber sie erst dann von den Festbeträgen absähen, wenn eine aus ihrer Sicht erfolgte Einigung festgestellt werden könne.
Das Brandenburger Rettungsdienstgesetz regelt die pflichtige Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes auf die Landkreise und das Kostendeckungsprinzip durch die Krankenkassen. Es folgt dem Ziel eines flächendeckenden, solidarisch finanzierten Rettungsdienstes.
Die Landkreise verfügen nicht über eine eigene Steuerkraft bzw. Steuereinnahmen. Sie sind daher im Wesentlichen von den Finanzzuweisungen des Bundes und des Landes, insbesondere aus dem kommunalen Finanzausgleich, den Kostenerstattungen für übertragene Aufgaben und von der Erhebung der Kreisumlage abhängig. Ein Kosten- bzw. Liquiditätsrisiko einzugehen, das auf den Kreishaushalt und dem Grunde nach auf der Fehlbetragsfinanzierung der kreisangehörenden Gemeinden, Städte und Ämter – der Kreisumlage – lasten würde – das geht gar nicht! Bekanntermaßen sind die Brandenburger Landkreise derzeit in großen finanziellen Nöten, der Landkreis Teltow-Fläming sogar in der Haushaltssicherung.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ist Rechtsaufsicht über die Krankenkassen. Deshalb muss es einschreiten, wenn gesetzliche Vorgaben unterlaufen werden. Das ist dringend geboten!

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise
 
 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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