Pressemitteilung Nr. 124/04, 17.06.2004

Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Spree-Neiße hat in seiner Sitzung am 10.05.2004 und 14.06.2004 die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Cottbus und Guben bestätigt. Gemäß § 36 Abs. 3 sind die Vorschlagslisten eine Woche lang im Jugendamt öffentlich bekannt zu geben.

Die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten erfolgt

in der Zeit vom 05.07. bis 09.07.2004

im Jugendamt in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1
sowie in den Außenstellen des Jugendamtes
in Guben, Uferstr. 22-26,
in Spremberg, Gerberstraße 3 und
in Cottbus, Makarenkostr. 3.

Gegen aufgestellte Personen kann binnen einer Woche nach öffentlicher Auslegung der Vorschlagslisten schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch (§ 37 GVG) erhoben werden. Geltend machende Einsprüche sind beim Jugendamt in Forst (L.), Heinrich-Heine-Str. 1 einzureichen.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
Seite zurück