Pressemitteilung Nr. 141/04, 27.07.2004
Umstellung der Sozialhilfe auf Grundsicherung für Arbeitssuchende
Ab 01.01.2005 tritt das SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – in Kraft. Nach diesem Gesetz werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengelegt und als einheitliche Leistung gewährt.
Um einen reibungslosen Übergang von der einen zur anderen Leistung zu organisieren, werden von den bisherigen Leistungsempfängern (Sozialhilfeempfänger) Antragsunterlagen zur Berechnung der neuen Leistung benötigt. Damit diese Leistung ab 01.01.2005 sicher gestellt werden kann, ist es notwendig, dass die bisherigen Sozialhilfeempfänger den von der Bundesagentur für Arbeit erstellten „Antrag auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem II. Sozialgesetzbuch (SGB II)“ – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – ausfüllen und bei der zuständigen Stelle einreichen.
Gegenwärtig versenden die Agenturen für Arbeit die notwendigen Antragsunterlagen.
Der Landkreis Spree-Neiße als Träger der Sozialhilfe wird diese Antragsunterlagen an alle Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG ab September 2004 versenden.
Mit dem Versand der Antragsunterlagen erfolgen Informationen zum Abgabetermin und zu den zuständigen Bearbeitungsstellen im Landkreis Spree-Neiße.
Für Nutzer des Internets besteht des Weiteren in Kürze die Möglichkeit der Information unter www.landkreis-spree-neisse.de.
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße