Pressemitteilung Nr. 145/04, 28.07.2004
Die kreisliche Baumschutzverordnung gilt weiter
In den vergangenen Tagen und Wochen haben Veröffentlichungen über eine neue landesweite Baumschutzverordnung auch in unserem Kreis zu Diskussionen und teilweise auch zu Verunsicherungen geführt.
Um es vornweg klar und deutlich zu sagen: Die bestehende kreisliche Baumschutzverordnung vom Dezember 2001 gilt im Landkreis Spree-Neiße auch weiterhin. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass es dem Land Brandenburg nun endlich gelungen ist, die weitgehend aus dem Jahr 1981 stammende und in einzelnen Landesteilen praktizierte landesweite Verordnung durch eine neue zu ersetzen. Das Brandenburgische Naturschutzgesetz führt dazu aus, dass diese landesweit ausgerichtete Verordnung nur dort zur Anwendung kommt, wo nicht durch kreisliche Verordnungen bzw. gemeindliche Satzungen spezifische Regelungen getroffen wurden.
Der Landkreis besitzt mit seiner eigenen Verordnung ein Instrument, mit dem sich Baumschutz in seiner Komplexität bürgerfreundlich, mit geringem Verwaltungsaufwand und mit fachlicher Kompetenz verwirklichen lässt. Da ist die „60 cm-Stammumfangsgrenze“ zwar ein wichtiger, aber bei weitem nicht alleiniger Gradmesser. Auch der Landkreis setzt im Baumschutz – und das schon seit vielen Jahren - auf hohes Verantwortungsbewusstsein und die Eigenverantwortung der Bürger. Bewährte Inhalte der bestehenden kreislichen Baumschutzverordnung sind aber auch die Verantwortung der öffentlichen Hand für den Erhalt und die Entwicklung attraktiver Ortsbilder und Landschaften, die Unterstützung der Bürger in Fach- und Rechtsfragen sowie die Berücksichtigung der differenzierten fachlichen Anforderungen. Darauf sollten wir auch in Zukunft nicht verzichten!
Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße