Pressemitteilung Nr. 170/04, 27.08.2004

3. Anglerprüfung im Landkreis Spree-Neiße

Am 30. Oktober 2004 von 9:00 bis 11:00 Uhr findet die dritte Anglerprüfung für das Territorium des Landkreises Spree-Neiße statt. Die Bewerber müssen bis zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Antrag für die Zulassung zur Anglerprüfung ist schriftlich (Anträge bei der unteren Fischereibehörde erhältlich oder im Internet: www.landkreis-spree-neisse.de) bis zum 15.10.2004 bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (L.), Info-Tel.: (03562) 986-18322/-25, zu stellen. Mit der Antragstellung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 EUR zu entrichten.

Für Bewerber, die ihren Wohnsitz im Territorium der Stadt Cottbus haben, ist die untere Fischereibehörde der Stadtverwaltung Cottbus zuständig (Stadtverwaltung Cottbus, untere Fischereibehörde, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus, Info-Tel.: (0355) 6122363). 


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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