Pressemitteilung Nr. 93/05, 14.03.2005

Klagen der Gemeinden Gallinchen, Kiekebusch und Groß Gaglow vom Verfassungsgericht zurückgewiesen

Landrat Friese: "Das Ergebnis ist frustrierend!"

In den kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinden Gallinchen, Kiekebusch und Groß Gaglow im Landkreis Spree-Neiße hat das Verfassungsgericht am 10.03.2005 die Befangenheitsanträge gegen neun Verfassungsrichter für unzulässig verworfen und gleichzeitig die Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung in die Stadt Cottbus in der Hauptsache ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen.

Damit bleiben die drei Gemeinden Ortsteile der Stadt Cottbus.

Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidungen im Wesentlichen damit begründet, dass die Auflösung von Gemeinden durch den Staat nicht von vorneherein ausgeschlossen sei. Der Gesetzgeber habe die ihm durch die Landesverfassung vorgegebenen Grenzen eingehalten, indem er sich „fehlerfrei auf den Standpunkt gestellt habe, dass für die Eingliederung der Gemeinden nach Cottbus Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen und er auf dieser Grundlage eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandene Entscheidung getroffen“ habe. Im Einzelnen stellt das Gericht dazu fest, dass der Gesetzgeber sich ausreichend mit den tatsächlichen Verhältnissen befasst habe, ihm Gründe des öffentlichen Wohls, nämlich insbesondere die Behebung von Strukturproblemen im Stadtumland, zur Seite stünden, die Eingemeindung nicht offensichtlich ungeeignet sei, um diese Strukturprobleme zu bewältigen und letztlich die Eingliederung nicht unverhältnismäßig sei. Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei schließlich, dass der Gesetzgeber nicht dem Ergebnis der Anhörung der Bevölkerung gefolgt sei, sondern den für die Eingliederung sprechenden Umständen - nämlich dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraumes - das höhere Gewicht beigemessen habe.

Landrat Friese zeigte sich von der am heutigen Tage per Post mitgeteilten Entscheidung des Verfassungsgerichtes mehr als enttäuscht und sieht sich nach wie vor mindestens „um das dem Landkreis und den drei betreffenden Gemeinden zustehende Recht auf eine mündliche Verhandlung betrogen“. Friese wörtlich: „Diese für den Landkreis Spree-Neiße wichtigste Entscheidung des höchsten Gerichtes des Landes Brandenburg ist hinter verschlossenen Türen gefallen. Das ist ungewöhnlich in Deutschland, zumal der Sachverhalt nicht einfach war. Das Ergebnis ist für mich als Landrat frustrierend; kommentieren darf ich es von Amts wegen nicht.“


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
Seite zurück