Pressemitteilung Nr. 186/15, 13.08.2015

Landkreis setzt eine Notzeit für alle Wildarten fest

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgJagdG ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, bei anhaltender Trockenheit für eine ausreichende Wasserversorgung des Wildes zu sorgen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
 
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Spree-Neiße setzt im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgrund der langandauernden Trockenheit eine Notzeit für alle Wildarten fest.
 
Die Notzeit wird mit sofortiger Wirkung bis zum Widerruf durch die Untere Jagdbehörde für den Landkreis Spree-Neiße festgelegt.
 
Kommt der Jagdausübungsberechtigte der Verpflichtung trotz Aufforderung durch die Untere Jagdbehörde nicht nach, so kann diese auf seine Rechnung Ersatzmaßnahmen durchführen lassen.
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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