Pressemitteilung Nr. 225/15, 08.10.2015

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten!

Wie in jedem Jahr zur Herbstzeit wird eine Frage im Fachbereich Umwelt von den Bürgerinnen und Bürgern wieder häufiger gestellt: „Darf man das Gartenlaub und die pflanzlichen Abfälle eigentlich verbrennen?“

Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Die Regelungen mit den Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.

Alljährlich im Frühling und im Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt. Bei der Verbrennung werden umweltschädliche Gase freigesetzt und die starke Rauchentwicklung belastet die Umwelt und belästigt die Nachbarschaft. Auch werden durch das Verbrennen in nicht unerheblichen Maß Kleintiere getötet, die sich in den aufgeschichteten Grünschnitthaufen sehr schnell einnisten.

Wenn Gartenabfälle wie Rasen-, Baum- und Strauchschnitt und Laub verbrannt werden, liegt eine Beseitigung von Abfällen nach § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vor. Verstöße werden mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet.

Viele Bürger wissen, dass kleine Feuer erlaubt sind. Diese Regelung gilt aber nur zu Unterhaltungszwecken, wie Gartenpartys, Lagerfeuer und Kochstellen. Die Höhe und der Durchmesser des Brennstoffhaufens darf 1 m nicht überschreiten. Für diese Ausnahmeregelung ist nur das Verbrennen von naturbelassenem und trockenem Holz gestattet.

Informationen über die Entsorgungswege stehen im Abfallkalender und auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße.

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Eigenkompostierung, die Entsorgung auf einen der Recyclinghöfe des Landkreises Spree-Neiße oder in genehmigten Kompostieranlagen. Für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen kann auch die Restmülltonne im Landkreis Spree-Neiße genutzt werden.

Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße (Tel.-Nr.: 03562-98617036) gern zur Verfügung.
 
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Umwelt
Sachgebiet Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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