Pressemitteilung Nr. 206/2005, 26.07.2005

Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines B

Die untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße gibt bekannt, dass der Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines B für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischereirechten oder Mitgliedern einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft

vom 22. Oktober 2005 bis voraussichtlich zum 11. Dezember 2005
in 03096 Burg (Spreewald), Erste Kolonie 13 (Fiedermannhof
)

durchgeführt wird. Der Lehrgang wird gestaffelt an den Wochenenden (Sonnabend, Sonntag) erfolgen.

Bewerber richten ihren schriftlichen

Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang
bis zum 22. August 2005

an den Landkreis Spree-Neiße, untere Fischereibehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz).

Die entsprechenden Formulare sind bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße ab sofort in der Dienststelle Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 und auf der Internetseite: www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beizufügen. Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität können möglicherweise nicht alle Bewerber für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B.3.21 oder unter der Telefonnummer (03562) 986-18322 oder -18325.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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