Pressemitteilung Nr. 245/05, 29.08.2005

Informationen aus dem Eigenbetrieb ''Grundsicherung für Arbeitssuchende'':

... zu Schulabgängern ohne Ausbildungsplatz, zu Neuregelungen ab 01.10.05 und zum neuen Landesprogramm "Aktiv für Arbeit"

Aufnahme der Schulabgänger in das Jugendfallmanagement

Die Jugendfallmanager des Eigenbetriebes „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nahmen am 15.03.2005 ihre Tätigkeit auf. In den Standorten Forst (Lausitz), Guben, Spremberg und Cottbus sind sie Ansprechpartner für Ausbildungssuchende. Um eine Vermittlung – z.B. eine Ausbildung oder Berufsvorbereitende Maßnahmen - vornehmen zu können, müssen Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II in das Jugendfallmanagement aufgenommen werden. Schulabgänger, die keinen Ausbildungsplatz in Aussicht haben, sollten sich deshalb bei den Jugendfallmanagern vor Ort melden. Ab Oktober sind Modellprojekte geplant, die den unversorgten Ausbildungssuchenden ermöglichen sollen, einen Schulabschluss zu erwerben und gleichzeitig einen Einblick in verschiedene Berufsrichtungen zu geben.

Für weitere Fragen steht Ihr jeweiliger Jugendfallmanager zur Verfügung:

Frau Nadine Petri
Außenstelle Forst (L.), Tel.: (03562) 986-15529

Frau Arlett Kowalle
Außenstelle Guben, Tel.: (03561) 547 65528

Frau Katja Wigrim
Außenstelle Spremberg, Tel.: (03563) 57 25527

Frau Sandra te Kock
Außenstelle Cottbus, Tel.: (0355) 866 94 35527

Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung


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Neuregelungen zum 1. Oktober 2005

Die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld-Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft, wobei das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anzuwenden ist. Demnach ergeben sich folgende Änderungen:

Die Eigenheimzulage soll bei Langzeitarbeitslosen nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Dies beschloss das Bundeskabinett.
Das Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen wird ebenfalls nicht angerechnet, wenn dieses an ein nicht im Haushalt lebendes Kind weitergeleitet wird.
Auch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen anrechnungsfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 100 Euro monatlich betragen. Außerdem werden in der Verordnung die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen und die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit neu geregelt.
Die Kilometerpauschale wird auf 20 Cent je Entfernungskilometer erhöht, es sei denn, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist zumutbar und wesentlich billiger.

Des Weiteren tritt am 01.10.2005 das Freibetragsneuregelungsgesetz in Kraft.


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Neues Landesprogramm „Aktiv für Arbeit“
für Langzeitarbeitslose und Nichtleistungsbezieher

Am 18. Juli 2005 startete landesweit das neue Förderprogramm „Aktiv für Arbeit“. Mit diesem Programm sollen vor allem arbeitslose Frauen und Männer erreicht werden, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II erhalten. Mit diesem Angebot sollen bis Dezember 2006 Nichtleistungsbeziehende, darunter insbesondere Frauen und Langzeitarbeitslose, für den Arbeitsmarkt fit gehalten werden und beim Einstieg in reguläre Beschäftigung unterstützt werden.

Interessierte aus dem Landkreis Spree-Neiße können sich ab sofort direkt an den zuständigen Träger wenden: FAW Fortbildungsakademie der Wirtschaft, Akademie Cottbus, 03058 Groß Gaglow, Tel.: (0355) 483702-30, Ansprechpartnerinnen: Frau Schütze bzw. Frau Selling.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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