Pressemitteilung Nr. 103/16, 09.05.2016

Pflegekind aufnehmen

Welche Kriterien Pflegeeltern erfüllen müssen

Ein Pflegekind aufzunehmen ist eine große Herausforderung und eine Bereicherung zugleich. Die Pflegeeltern müssen sich auf Unvorhergesehenes einlassen können, dabei müssen sie aber auch formale Kriterien erfüllen.
 
Die idealen Pflegeeltern haben Erziehungserfahrung oder einen entsprechenden Beruf, sie haben ein offenes Herz für das Pflegekind und können es mit allem, was es mit sich bringt, annehmen, ohne zu große Erwartungen an das Kind zu stellen.
 
Das Kind bringt eine Vorgeschichte mit und noch andere Personen, die in dem Leben der Pflegeeltern nun eine Rolle spielen. Wie zum Beispiel: die Herkunftseltern, Geschwister, andere Verwandte, Sozialarbeiter/Vormund
 
Die Pflegeeltern müssen bereit sein, sich auf viel Neues einzulassen und eine einschneidende Änderung in Kauf nehmen, die den bisherigen Alltag umgestaltet. Haben die ­Pflegeeltern bereits eigene Kinder, müssen die Auswirkungen der Aufnahme des Pflegekindes genau bedacht werden.
 
Je nachdem, um was für ein Pflegeverhältnis es sich handelt, müssen sich die Pflegeeltern von Anfang an mit dem Gedanken anfreunden, dass sie eine Trennung verschmerzen ­müssen, nachdem sie das Kind in ihr Herz geschlossen haben, weil das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehrt.
 
Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende jeweils mit oder ohne Kinder können Pflegeeltern werden. Die Pflegeeltern durchlaufen ein Prüfverfahren und absolvieren eine spezielle Schulung.
 
Sie müssen über genügend Wohnraum verfügen, ein eigenes Kinderzimmer ist ideal, aber es darf auch unter Umständen ein Kinderzimmer mit einem leiblichen Kind geteilt werden. Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Pflegeeltern muss abgesichert sein. Von Bewerbern wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
 
Die Pflegeeltern müssen ein ärztliches Gutachten vorlegen, ihr Gesundheitszustand muss erlauben, eine Erziehungsaufgabe wahrzunehmen. Die Religionszugehörigkeit kann dann eine Rolle spielen, wenn die Herkunftsfamilie diesbezügliche Wünsche hat.
 
Pflegeeltern brauchen die Bereitschaft mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zu kooperieren. Für Sonderpflegestellen, zum Beispiel für behinderte Kinder, werden erhöhte Anforderungen gestellt.
 
Ansprechpartner:
Für die Stadt Guben, Ämter Peitz und Burg, Gemeinde Schenkendöbern und Kolkwitz
Petra Hirthe, Tel.: 03562 986 15123
p.hirthe-jugendamt@lkspn.de
 
Für die Städte Forst und Döbern, Gemeinde Groß Schacksdorf/Simmersdorf,
Neiße-Malxetal, Wiesengrund und Jämlitz/Düben
Katrin Coumont, Tel.: 03562 986 15133
k.coumont-jugendamt@lkspn.de
 
Für die Städte Spremberg, Welzow, Drebkau, Gemeinde Neuhausen, Felixsee, Tschernitz und Hornow/Wadelsdorf
Nicole Huckauf, Tel.: 03562 986 15132
n.huckauf-jugendamt@lkspn.de
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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