Pressemitteilung Nr. 164/16, 09.08.2016

Grünabfall mit Schädlingsbefall

Gartenabfälle mit Schädlingsbefall, wie dem gegenwärtig stark auftretenden Buchsbaumzünsler, sind als Restabfall zu entsorgen.
       

Um eine weitere Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern, dürfen die Pflanzenabfälle auf keinen Fall über die Grünabfallsammlung der Recyclinghöfe des Landkreises Spree-Neiße und die Kompostieranlagen im Kreisgebiet entsorgt werden.
 
Kleine Mengen an schädlingsbefallenem Grünschnitt sollten über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei einem höheren Aufkommen können zusätzlich Abfallsäcke des Landkreises Spree-Neiße gegen eine Gebühr von 2,15 €/Stück erworben werden. Diese zugelassenen 60-l-Abfallsäcke sind an allen Recyclinghöfen sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich. Größere Mengen können kostenpflichtig und verpackt an der Umladestation Forst, Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz) angeliefert werden.
 
Des Weiteren können Großcontainer kostenpflichtig über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gestellt werden. Alle Abfälle werden nur verpackt in reißfesten Säcken angenommen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der Rufnummer 03562 986-17701.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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