Pressemitteilung Nr. 232/16, 11.11.2016

Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten

Stallpflicht für Geflügelhalter als Vorsichtsmaßnahme gegen Verbreitung der Vogelgrippe festgelegt – weiter kein Verdachtsfall in Brandenburg

Aufgrund der Vogelgrippefälle in mehreren Bundesländern hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Der Erlass des Landestierarztes sieht vor, dass in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen ist.

Für Brandenburg liegen bislang keine Hinweise auf Infektionen mit dem aktuellen Geflügelpesterreger H5N8 bei Wildvögeln und in Geflügelbeständen vor. Dies belegen die bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen durchgeführten Monitoringuntersuchungen. Das Aufstallungsgebot gilt:

  • in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Ramsar-Gebiete und weitere Wildvogeleinstandsgebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird. Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- bzw. Naturschutzbehörden festgelegt.
  • in definierten Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird.
Der Erlass sieht zudem Beschränkungen für Geflügel-Ausstellungen und Märkte in Risikogebieten vor.

"Die aktuellen Ereignisse geben auch in Brandenburg Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit. Es ist nicht auszuschließen, dass das Virus auch das Land Brandenburg erreicht. Bisher gibt es aber keinerlei Erkenntnisse, die darauf hinweisen. Für bestimmte Regionen gilt deshalb als Präventivmaßnahme die Aufstallungspflicht für Geflügel. Alle Geflügelhalter werden deshalb dringend aufgefordert sich bei ihrem zuständigen Veterinäramt zu informieren und dieser Aufstallungspflicht nachzukommen", sagte der brandenburgische Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig am Freitag in Potsdam. Ludwig appellierte außerdem an die Bevölkerung, ein vermehrtes Wildvogelsterben umgehend den Veterinärämtern anzuzeigen und die Tiere nicht anzufassen. Eltern sollten darüber vor allem ihre Kinder informieren.

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Ludwig wies in diesem Zusammenhang erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

In Brandenburg beträgt der Bestand an Geflügel etwa 12,8 Millionen Tiere, die in etwa 900 Betrieben gezüchtet werden. Davon sind etwa 11,1 Millionen Hühner, etwa 830.000 Enten und etwa 840.000 Puten.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter https://mdjev.brandenburg.de oder unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/

Maria Strauß
Pressesprecherin
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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