Pressemitteilung Nr. 31/17, 26.01.2017

Neues Verfahren für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr

Gemäß des Erlasses des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 18.01.2017 – Veröffentlichung von Angaben zur Bekanntmachung der grundstücksverkehrsrechtlichen Verfahren – werden ab sofort bei Vorliegen eines Beanstandungsgrundes in Bezug auf das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) die notwendigen, relevanten Daten aus dem betreffenden Kaufvertrag auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Daten aus Kaufverträgen, die nach erster Vorprüfung evtl. eine Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes nach Reichssiedlungsgesetz (RSG) oder eine Versagung nach Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) zu Folge haben könnten, soll der Verbesserung der Kenntnisnahme durch potentielle Nacherwerber dienen.
 
Die für grundstücksrechtliche Verfahren nach § 19 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) angeordnete Beteiligung der Berufsvertretungen bleibt davon unberührt.
 
Für Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Fachbereiches Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefon-Nr. 03562 986-18314 zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Seite zurück