Pressemitteilung Nr. 310/2005, 28.10.2005
Neue Passbestimmungen ab November
Am 01. November 2005 treten für die Bundesrepublik Deutschland neue passrechtliche Bestimmungen in Kraft. Für alle Pässe, die ab diesem Zeitraum beantragt werden, gilt grundsätzlich die Gesichtsbiometrie (neue Anforderungen an das Passbild). Der biometrische Pass kostet 59 EUR.
Vor Beantragung eines (neuen) Passes sollte jedoch jeder für sich entscheiden, ob er in Länder reist, in denen Passpflicht für BRD-Bürger besteht und welchen Anforderungen dieser Pass entsprechen muss (zu erfragen bei der jeweiligen konsularischen Vertretung der Reiseziele in der BRD; Telefonnummer unter der Hotline des Auswärtigen Amtes der BRD: (030) 5000 2000 oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de).
Die meisten Touristenziele sind bereits mit dem bedeutend kostengünstigeren Bundespersonalausweis zu erreichen.
Dieser ist auch im Inland besser verwendbar, da er eine vollständige Wohnanschrift beinhaltet (wichtig zum Beispiel für den Abschluss von Verträgen).
Im Übrigen können Reisepässe auch in Zukunft jederzeit kurzfristig ausgestellt werden.
Detaillierte Fragen zum Thema beantworten gern die jeweils zuständigen Meldestellen Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße