Pressemitteilung Nr. 52/17, 17.02.2017
Cottbuser Tierpark darf ab dem 19.02.2017 wieder öffnen
Die bis zum 18. Februar 2017 gültige Besuchersperre für den Tierpark Cottbus wird ab Sonntag, dem 19.02.2017, aufgehoben.
Repräsentative Stichproben-Untersuchungen in allen geschützten Bereichen ergaben 149 negative Ergebnisse. Darüber hinaus fand man keine weiteren verendeten Wildvögel. Positive Befunde im Bereich des Tierparkes sowie im Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Tierpark blieben aus. Die geschützten Bereiche werden weiterhin intensiv klinisch überwacht. Anfang März werden erneut Proben genommen. Kranke und verendete Vögel des Tierparks unterliegen der Untersuchungspflicht.
Auch wenn der Tierpark wieder für den Besucherverkehr geöffnet sein wird, gelten weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen. Am Besuchereingang wird darauf hingewiesen.
- Zutritt in die geschützten Bereiche durch Besucher ist nicht möglich
- Fütterungsverbot der Wildvögel - daher Außerbetriebnahme des Futterautomaten
- Mitarbeiter kontrollieren die Einhaltung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beschränkung des Zufluges von Wildvögeln durch Flatterbänder und Vogelscheuchen im Baumbereich
Die Anordnungen der Tierseuchenverfügung auf der Grundlage der Geflügelpest-VO bleiben für den Tierpark weiter gültig.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße