Pressemitteilung Nr. 68/17, 07.03.2017
Stallpflicht für Geflügel bleibt bestehen
Landesministerium informiert
Laut der Pressemitteilung vom 06.03.2017 des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg bleibt die Stallpflicht für Geflügel weiterhin in ganz Brandenburg bestehen.
In einem Gespräch mit dem Landesbauernverband, dem Bauernbund, dem Geflügelwirtschaftsverband und dem Landesverband der Rassegeflügelzüchter informierte Staatssekretärin Anne Quart über den aktuellen Seuchenstand, über erste Erkenntnisse zur Einschleppung des Erregers und über mögliche Änderungen zur Verbesserung der Biosicherheit.
„Wir wissen, die Stallpflicht belastet die Tiere und auch deren Halter, aber die angespannte Situation lässt uns an der Stallpflicht festhalten.“, sagt die Staatssekretärin.
Eine Entspannung der Lage, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigen würde, ist derzeit nicht in Sicht. Nach wie vor weist das Seuchengeschehen eine hohe Ausbreitungstendenz auf. Von dem H5N8-Geschehen bei Wildvögeln sind alle Bundesländer betroffen. Täglich kommen neue infizierte Wildvögel hinzu.
Anne Quart machte aber gegenüber den Gesprächspartnern deutlich, dass das Krisenzentrum in enger Abstimmung mit den Amtstierärzten der Landkreise täglich den aktuellen Seuchenstand bewertet und bei veränderter Risikolage auch sofort seine Maßnahmen anpasst.
Neben der Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen, waren auch leicht umsetzbare Anpassungen bei der Haltung Gegenstand des Gesprächs. Dabei ist eine Haltung auch unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, möglich.
Die Staatssekretärin machte nochmals deutlich, dass „der Schutz der Geflügelbestände vorrangiges Ziel der Maßnahmen ist. Auch wenn es Gruppen von Geflügelhaltern hart trifft, wir müssen die Gesamtinteressen abwägen.“
In einem Gespräch mit dem Landesbauernverband, dem Bauernbund, dem Geflügelwirtschaftsverband und dem Landesverband der Rassegeflügelzüchter informierte Staatssekretärin Anne Quart über den aktuellen Seuchenstand, über erste Erkenntnisse zur Einschleppung des Erregers und über mögliche Änderungen zur Verbesserung der Biosicherheit.
„Wir wissen, die Stallpflicht belastet die Tiere und auch deren Halter, aber die angespannte Situation lässt uns an der Stallpflicht festhalten.“, sagt die Staatssekretärin.
Eine Entspannung der Lage, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigen würde, ist derzeit nicht in Sicht. Nach wie vor weist das Seuchengeschehen eine hohe Ausbreitungstendenz auf. Von dem H5N8-Geschehen bei Wildvögeln sind alle Bundesländer betroffen. Täglich kommen neue infizierte Wildvögel hinzu.
Anne Quart machte aber gegenüber den Gesprächspartnern deutlich, dass das Krisenzentrum in enger Abstimmung mit den Amtstierärzten der Landkreise täglich den aktuellen Seuchenstand bewertet und bei veränderter Risikolage auch sofort seine Maßnahmen anpasst.
Neben der Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen, waren auch leicht umsetzbare Anpassungen bei der Haltung Gegenstand des Gesprächs. Dabei ist eine Haltung auch unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, möglich.
Die Staatssekretärin machte nochmals deutlich, dass „der Schutz der Geflügelbestände vorrangiges Ziel der Maßnahmen ist. Auch wenn es Gruppen von Geflügelhaltern hart trifft, wir müssen die Gesamtinteressen abwägen.“
Auszug aus der Pressemitteilung des MdJEV
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße