Pressemitteilung Nr. 84/17, 22.03.2017

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Cottbus vom 20. März 2017

Stallpflicht für Geflügel gilt nur noch in Risikogebieten. Im Landkreis Spree-Neiße ist das Teichgebiet Peitz so ein Risikogebiet. Dort gilt die Stallpflicht weiterhin.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Cottbus

 zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers

der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

vom 20. März 2017
 

1. Risikoorientierte Anordnung der Aufstallung des Geflügels gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und § 38 Absatz 11  i. V. m. § 6 des Tiergesundheitsgesetzes für folgendes Gebiet :
 
das Teichgebiet Peitz bis 1000 m Entfernung von der Uferlinie der Peitzer Teiche in Richtung Festland mit den Orten Peitz, Maust und Neuendorf.
 
(Das betreffende Gebiet ist in der Karte in der Anlage vermerkt.)
 
Gem. § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung ist in dem genannten Gebiet Geflügel in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen, d.h. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten.  
 
2. Beschränkungen von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel gemäß § 4 der Viehverkehrsverordnung
 
Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel sind untersagt.
Abweichend können Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, unter Auflagen genehmigt werden.
 
3. Allgemeine Schutzmaßregeln
 
Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Geflügelpest-Verordnung und Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 sind weiterhin zu beachten.
 
4. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 25.11.2016 wird aufgehoben.
 
Die angeordnete generelle Aufstallung von Geflügel wird, unter Beachtung der Anordnung der Nummer 1, für den Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus aufgehoben.
 
Begründung
Das Geflügelpest-Virus wurde in den vergangenen Wochen auch bei Ausbrüchen im Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus nachgewiesen. Gebildete Sperr- und Beobachtungsgebiete konnten inzwischen wieder aufgehoben werden.  Nach erfolgter Neubewertung der sich beruhigenden Seuchenlage unter Berücksichtigung der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist jedoch weiterhin von einem Eintragsrisiko des Erregers von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände auszugehen.
Es empfiehlt eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen.
 
Das Peitzer Teichgebiet zählt zu den ornithologisch bedeutsamen Feuchtbiotopen Deutschlands für Wat- und Wasservögel (Ramsar-Gebiet). In einem Randstreifen von mindestens 1000 m um ein solches Wildvogeleinstandsgebiet ist das Risiko des Auftretens von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren in der Wildvogelpopulation besonders hoch.
Daher ist die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in diesem Gebiet weiterhin erforderlich.
Die unter Nummer 1 aufgeführten Orte befinden sich im 1 km - Randstreifen um dieses Wildvogeleinstandsgebiet.
 
Auf Grund des vorhandenen Einschleppungsrisikos der Geflügelpest ist es begründet und geboten, die Durchführung von Veranstaltungen und Märkten mit Geflügel zu verbieten. Allgemeine Schutzmaßregeln sind auch weiterhin im gesamten Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus zu beachten.
 
Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher noch nicht im Veterinäramt- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße angezeigt haben, werden hiermit aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen, Tel. 03562 986-18300 und 0355 612-3915.
 
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
(Veröffentlichung in der Lausitzer Rundschau am 22.03.2017)
Die Allgemeinverfügung vom 25.11.2016 wird aufgehoben.
 
Forst (Lausitz), den 20.03.2017 
Dr. Kröber
Stellvertretender Amtstierarzt 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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