Pressemitteilung Nr. 112/17, 11.04.2017
Minister Ludwig: Stallpflicht wird vollständig aufgehoben
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Brandenburg ist in den zurückliegenden Wochen rückläufig. Seit 2 Wochen konnte kein Virus bei Wildvögeln nachgewiesen werden. “Daher kann die Stallpflicht in Brandenburg vollständig aufgehoben werden“, erklärte Verbraucherschutzminister Ludwig heute in Potsdam. Und weiter sagte er: „Damit sind auch wieder Ausstellungen und Märkte mit Geflügel möglich.“
Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelten, müssen aber von allen Geflügelhaltern bis zum 20. Mai 2017 weiterhin aufrechterhalten werden.
Um ein Vorhandensein des Geflügelpesterregers möglichst schnell zu erkennen, führt Brandenburg das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Sollten im Rahmen des durchgeführten Wildvogelmonitoring zukünftig weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden. Dann sind von den Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann auch eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gelten, müssen aber von allen Geflügelhaltern bis zum 20. Mai 2017 weiterhin aufrechterhalten werden.
Um ein Vorhandensein des Geflügelpesterregers möglichst schnell zu erkennen, führt Brandenburg das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Sollten im Rahmen des durchgeführten Wildvogelmonitoring zukünftig weitere Geflügelpestfälle bei Wildvögeln festgestellt werden. Dann sind von den Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann auch eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße