Pressemitteilung Nr. 346/05, 13.12.2005
Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
... und Inkrafttreten der 4. Änderungsverordnung zur Geflügelpestschutzverordnung
Am 16. Dezember 2005 wird die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben und die Tiere dürfen ab diesem Tag wieder im Freien laufen, allerdings unter Einhaltung von Bedingungen. Nach der 4. Änderungsverordnung zur Geflügelpestschutzverordnung, die am 16. Dezember 2005 in Kraft tritt, ist für Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, folgendes sicherzustellen:
* die Fütterung der Tiere muss an Stellen erfolgen, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
* die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden,
* Futter, Einstreu und sonstige im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung benutzte Gegenstände müssen für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art ist weiterhin verboten. Wie bisher können vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ausnahmen genehmigt werden, wenn das Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist. Die Untersuchung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Für die Jäger bleibt die Pflicht zur Probennahme bei Wildenten und -gänsen sowie auch die Anzeigepflicht von gehäuftem Auftreten kranken und verendeten wildlebenden Geflügels.
Eine Aussage zu einer erneuten Stallpflicht im Frühjahr 2006 ( 01. März bis 30. April) kann derzeit nicht getroffen werden. Dazu ist zunächst eine zeitnahe Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut erforderlich. Der Landkreis Spree-Neiße wird darüber rechtzeitig informieren.
Dr. Dietmar Vogt
Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße