Pressemitteilung Nr. 350/2005, 21.12.2005
Generelles Rauchverbot in den Gebäuden der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße
Mit der Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung zwischen dem Landrat und dem Personalrat der Kreisverwaltung ist nun das generelle Rauchverbot für Mitarbeiter/innen und Besucher der Kreisverwaltung ab dem 01. Januar 2006 besiegelt. Diese Dienstvereinbarung sagt unter anderem aus, dass Rauchen als eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes betrachtet werden muss und Raucher zu diesem Zwecke die Arbeitszeitunterbrechung entsprechend dokumentieren müssen.
Wer im neuen Jahr in der Kreisverwaltung in Forst (Lausitz) rauchen möchte, muss das Gebäude verlassen und dies in der Arbeitszeiterfassung registrieren lassen.
Die Kreisverwaltung trägt damit dem Schutz der Nichtraucher Rechnung, immerhin sterben in der Bundesrepublik jährlich 3500 Nichtraucher durch das Einatmen von Tabakrauch.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße