Pressemitteilung Nr. 215/17, 31.08.2017
Der Landkreis ermittelt die angemessenen Unterkunftskosten
Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Diese Frage ist vor allem dann wichtig, wenn der Landkreis die Miete im Rahmen von Hartz IV bezahlt. Wie alle Kommunen in Deutschland muss der Landkreis Spree-Neiße den Spagat schaffen, einerseits bedürftigen Bürgern eine adäquate Unterkunft zu finanzieren, andererseits aber die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Deshalb will der Landkreis nun ermitteln lassen, wie hoch die sogenannten angemessenen – und damit vertretbaren – Kosten der Unterkunft im Landkreis sind.
Dazu hat der Landkreis Spree-Neiße als kompetenten Partner die Unternehmensberatung Rödl & Partner beauftragt, die Ihnen bei der Beantwortung eventueller Fragen unter der Telefonnummer 0911 9193-4000 gerne behilflich ist. Rödl & Partner soll ein Konzept erarbeiten, das mathematisch-statistischen Kriterien genügt. Daraus wird anschließend der sogenannte „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“ abgeleitet, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen und grundlegenden Standards im Landkreis abbildet. Aus diesen Daten können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes ersehen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall angemessen sind.
Mithilfe der Bürger benötigt
In das Konzept fließen viele unterschiedliche – stets aber anonymisierte – Daten ein. Um die angemessene Miethöhe möglichst genau abzubilden, ist der Landkreis Spree-Neiße auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Deshalb wurden eine Vielzahl von Mietern, Vermietern und Baugenossenschaften angeschrieben, um über einen Fragebogen Informationen zur jeweiligen Miethöhe zu erhalten.
Hierbei werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Landkreis Spree-Neiße künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger übernimmt.
Dazu hat der Landkreis Spree-Neiße als kompetenten Partner die Unternehmensberatung Rödl & Partner beauftragt, die Ihnen bei der Beantwortung eventueller Fragen unter der Telefonnummer 0911 9193-4000 gerne behilflich ist. Rödl & Partner soll ein Konzept erarbeiten, das mathematisch-statistischen Kriterien genügt. Daraus wird anschließend der sogenannte „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“ abgeleitet, der das tatsächliche Mietniveau für Wohnungen des einfachen und grundlegenden Standards im Landkreis abbildet. Aus diesen Daten können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes ersehen, ob die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall angemessen sind.
Mithilfe der Bürger benötigt
In das Konzept fließen viele unterschiedliche – stets aber anonymisierte – Daten ein. Um die angemessene Miethöhe möglichst genau abzubilden, ist der Landkreis Spree-Neiße auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Deshalb wurden eine Vielzahl von Mietern, Vermietern und Baugenossenschaften angeschrieben, um über einen Fragebogen Informationen zur jeweiligen Miethöhe zu erhalten.
Hierbei werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Landkreis Spree-Neiße künftig die Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Grundsicherungsempfänger übernimmt.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße