Pressemitteilung Nr. 263/17, 11.10.2017

Lärmschutzfenster und dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung für Klein Oßnig

Auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Cottbus wurde der Landkreis verpflichtet, über einen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Klein Oßnig erneut eine Entscheidung unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu treffen. Gegen dieses Urteil hat der Landkreis keine Rechtsmittel eingelegt.
 
Nach einer erneuten umfangreichen Sachverhaltsermittlung bei der verschiedene Stellungnahmen und Gutachten von Behörden angefordert worden sind, hat der Landkreis einen neuen Bescheidentwurf gefertigt. Dieser Entwurf befindet sich gegenüber der Antragstellerin und weiteren betroffenen Behörden bis Anfang November 2017 in der Anhörungsphase. Nach dem jetzigen Stand beabsichtigt der Landkreis über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus, keine zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen anzuordnen. Dem vorausgegangen ist ein umfangreicher Abwägungsprozess bei der alle Maßnahmen auf dem Prüfstand standen, um dem Schutzanspruch der Bürger vor schädlichen Lärmbelastungen mit dem höchstmöglichen Effekt gerecht zu werden. Eine Sperrung für den überörtlichen Schwerverkehr würde zu keiner signifikanten Entlastung führen.
 
Eine abschließende Entscheidung wird der Landkreis nach Beendigung des Anhörungsverfahrens treffen. Bei der derzeit geplanten Entscheidung hat der Landkreis weitere Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuggruppen geprüft. Im Ergebnis würden diese jedoch zu erheblichen zusätzlichen verkehrlichen Belastungen auf Ausweichstrecken, zu Lärmbelastungen in bereits belasteten Gebieten der Region, zu wirtschaftlichen Belastungen der regionalen Unternehmen und letztendlich zu umweltrechtlichen Belastungen der Allgemeinheit führen.
 
Demgegenüber kann durch passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern) und durch eine künftige dauerhafte Verkehrsüberwachung in der Ortslage  ein nachhaltigerer Schutz der Bürger vor Verkehrslärm erreicht werden. In diesem Zusammenhang konnte in Abstimmung mit dem Land eine 100%-Finanzierung durch Bund und Land für den Einbau von Lärmschutzfenstern getroffen werden. Diese Möglichkeit wird allen Anwohnerinnen und Anwohnern von Klein Oßnig angeboten, die in gleicher Weise wie die Antragstellerin betroffen sind.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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