Pressemitteilung Nr. 45/06, 17.02.2006

Ab heute: Erneute Stallpflicht für Geflügel

Auf Grund der aktuellen Fälle von Klassischer Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei Wildvögeln in einigen Mitgliedstaaten der EU und nun auch in Deutschland wurde im Ergebnis einer Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Institutes die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vorzeitig erlassen. Sie trat heute, am 17. Februar 2006, in Kraft und verordnet eine generelle Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis zum 30. April 2006.

Abweichend davon kann das Geflügel außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn
1. die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (Kot, Federn) gesicherten dichten Abdeckung (z.B. Folie) und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden und
2. mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und das Ergebnis vom Tierarzt bescheinigt wird.

Die Haltung außerhalb von Ställen ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) anzuzeigen.
Darüber hinausgehende Ausnahmen können im begründeten Einzelfall vom zuständigen VLÜA auf Antrag unter Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen genehmigt werden. Allerdings wird mit solchen Genehmigungen sehr restriktiv umgegangen - auf Grund des gegenüber dem Herbst 2005 höheren Gefährdungspotentials!

Verschärft wurden auch die Bestimmungen hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel. So sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art bis zum 30.04.2006 ausnahmslos verboten!

Daneben bleiben die Vorschriften der Geflügelpestschutzverordnung vom 01. September 2005 weiterhin in Kraft. So besteht für die Jäger die Pflicht zur Probennahme bei wildlebenden Enten und Gänsen. Wegen ihrer hohen Empfänglichkeit sind Schwäne als geeignete Indikatortiere einzubeziehen. Das gehäufte Auftreten von krankem oder verendetem, wildlebendem Geflügel ist unverzüglich dem VLÜA anzuzeigen.

Alle Schutzmaßnahmen sind darauf gerichtet, eine Einschleppung der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände zu verhindern bzw. ihr Auftreten frühestmöglich zu erkennen. Um das zu erreichen, ist ein verantwortungsbewusstes, besonnenes und sachliches Handeln der Bevölkerung, insbesondere aller Geflügelhalter, erforderlich.

Bei allem Ernst der Situation gibt es aber keinen Anlass für Panik. Bei der Geflügelpest handelt es sich ganz klar um eine Tierseuche. Wie das seit Ende 2003 herrschende Seuchengeschehen in Asien gezeigt hat, ist der Mensch äußerst schwer empfänglich für den Erreger der Geflügelpest - und wenn, dann ist die Erkrankung nur mit sehr hohen Virusdosen auszulösen. Bei Einhaltung normaler Grundsätze der Hygiene im Umgang mit Geflügel und anderen Vögeln gibt es praktisch kein Risiko für den Menschen, sich mit dem Geflügelpest-Virus zu infizieren. Zu diesen Grundsätzen zählt in erster Linie auch, tote und kranke Tiere nicht mit bloßen Händen anzufassen!

Das Auffinden toter Vögel melden Sie bitte dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße, Telefon: (03562) 986-13901 oder 986-13920 oder Sie wenden sich an Ihr örtlich zuständiges Ordnungsamt! Außerhalb der Dienstzeit und an den Wochenenden und Feiertagen nimmt Ihre Meldung die Leitstelle unter der Telefon-Nummer (0355) 63 21 44 entgegen.


Dr. Dietmar Vogt
Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße

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