Pressemitteilung Nr. 52/2006, 23.02.2006

Sammlung von Elektro(nik)schrott

Ab dem 24. März 2006 gilt es das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz umzusetzen, d.h. alte Elektro(nik)geräte müssen ab diesem Stichtag getrennt erfasst werden. Die Elektro(nik)geräte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Netzstrom, Batterie oder Akku betrieben werden und dazu zählt alles von A wie Autoradio bis Z wie Zahnbürste (natürlich nur die Elektrische!). Wurden Waschmaschinen und -trockner, Geschirrspüler und E-Herde bisher als Schrott entsorgt, so müssen sie - ab dem 24.03.06 als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft - nunmehr als Elektro(nik)schrott abgegeben bzw. eingesammelt werden.
Um die Abholung Ihrer Großgeräte wie z. B. Waschmaschine und -trockner, Geschirrspüler, E-Herd und Fernseher kümmert sich nach wie vor der Eigenbetrieb „Abfallwirtschaft“ des Landkreises Spree-Neiße. Sie melden das Gerät entweder per Abrufkarte (s. Abfallkalender 2006) oder über das Internet (www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de) bei uns zur Abholung an und wir organisieren innerhalb der nächsten 3 Wochen nach Eingang der Karte bzw. E-Mail die Abholung.

Von der Abholung durch den Landkreis ausgeschlossen sind die kleinen Altgeräte wie z.B. Bügeleisen, Toaster, Rasierapparat, Gameboy, Staubsauger, alle elektrischen Küchenhelfer, Taschenrechner, Telefone, Leuchtstoffröhren, elektrische Werkzeuge und Spielgeräte sowie medizinische Geräte aus dem Haushalt, wie das Blutdruckmessgerät. Sie als Besitzer dieser kleinen Altgeräte sind verpflichtet, diese zu den vorgesehenen Sammelstellen (Recyclinghöfe des Landkreises Spree-Neiße in Spremberg, Forst (L.), Guben, Welzow sowie voraussichtlich ab 07.04.2006 in Werben) zu bringen.

Sowohl die Abholung der Elektro(nik)großgeräte als auch die von Sperrmüll ist nur gewährleistet, wenn die abzuholenden Gegenstände am nächsten von einem Lkw befahrbaren Straßenrand zur Abholung bereitgelegt sind!


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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