Pressemitteilung Nr. 110/06, 28.04.2006
Letzte Chance für säumige Tierhalter
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist auf Pflicht zur Bestandsmeldung hin
Im Falle eines Seuchenausbruches ist es für eine effektive und erfolgreiche Bekämpfung zwingend erforderlich, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Spree-Neiße die Daten aller Nutztierhalter, unabhängig vom Zweck der Haltung und der Tierzahl, in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst hat.
Deshalb ist nach der Viehverkehrsverordnung und der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung der Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Tauben, Wachteln, Laufvögeln, Enten und Gänsen verpflichtet, dies dem VLÜA unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes spätestens mit Beginn der Haltung anzuzeigen. Dies gilt entsprechend auch für Einhufer (Pferde, Esel etc.).
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich beim
Landkreis Spree-Neiße
im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Tel.: (03562) 986-13901
Fax: (03562) 986-13988
E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de
Das Unterlassen der Anzeige einer Tierhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Bei Feststellung von unangemeldeten Tierhaltungen infolge der Kontrollen durch die Ordnungsbehörden des Landkreises wird gegen den Tierhalter ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Tierhalter, die sich umgehend freiwillig melden, brauchen dagegen keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen befürchten.
Dr. Dietmar Vogt
Amtstierarzt des Landkreises Spree-Neiße