Pressemitteilung Nr. 116/06, 02.05.2006

Verlängerung der Stallpflicht

Neues zum Thema ''Vogelgrippe''

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 27. April 2006 wurde die Pflicht zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställe bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 verlängert. Ferner sind Veranstaltungen jeglicher Art mit Geflügel bis zu diesem Datum weiterhin verboten! Diese Maßnahmen wurden erforderlich, weil die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpest-Virus in die Hausgeflügelbestände durch Wildvögel als unverändert groß eingeschätzt werden muss.

Darüber hinaus erreichte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße die Nachricht, dass bis zum 16.05.2006 eine neue Verordnung zur Aufstallungspflicht des Geflügels in Kraft treten wird. Über den Inhalt wird nach der Bekanntmachung ausführlich informiert.

Auskünfte und Informationen zum Thema erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße, Tel.: (03562) 986-13901 oder –986-13920.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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