Pressemitteilung Nr. 140/2006, 29.05.2006

Künftig keine Entleerung mehr von überfüllten Restabfallbehältern

Zur Entleerung bereitgestellte Restabfallbehälter werden künftig nicht mehr entsorgt, wenn eine Überfüllung des Behälters augenscheinlich sichtbar ist und damit das Restabfallbehältervolumen für die angefallenen Abfälle nicht ausreicht! Augenscheinlich überfüllt heißt, dass der Deckel des Restabfallbehälters nicht schließt bzw. die Schließung nur mit Krafteinwirkung möglich ist. Ebenso ist es untersagt, Abfälle in den Restabfallbehälter mit Hilfsmitteln jeglicher Art einzupressen bzw. einzuschlämmen. Sofern also das Restabfallbehältervolumen des Abfallerzeugers im Einzelfall nicht ausreicht, hat dieser die Möglichkeit, die Mehrmengen in den vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcken zu entsorgen. Reicht das Restabfallbehältervolumen jedoch regelmäßig nicht aus, so kann der Landkreis dem Anschlusspflichtigen die Übernahme eines nach seiner Schätzung erforderlichen Behältervolumens vorschreiben. Der Anschlusspflichtige kann die Gestellung zusätzlichen Behältervolumens aber auch eigenständig beantragen, wenn das vorhandene Behältervolumen regelmäßig nicht ausreicht.

Ihr Bedarf  bzw. Ihren Antrag für einen Wechsel des Restabfallbehälters können Sie dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft formlos mitteilen. Oder Sie nutzen das Formular   "An-/Ummelden Mülltonnen", welches wir für Sie auf unserer Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de unter der Rubrik Service hinterlegt haben.


Eigenbetrieb 'Abfallwirtschaft'
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