Pressemitteilung Nr. 40/18, 27.02.2018
Kreiswahlausschuss lehnt Beschwerde zur Bürgermeisterwahl in Guben ab
In der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses am 27. Februar 2018 wurde über die Beschwerde von Herrn Marko Steidel über die Zurückweisung seines eingereichten Einzelwahlvorschlages zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Guben durch den Wahlausschuss der Stadt Guben wie folgt entschieden: Der Wahlvorschlag ist zurückzuweisen.
Diese Entscheidung des Kreiswahlausschusses ist entsprechend § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung vorbehaltlich einer Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren endgültig.
Diese Entscheidung des Kreiswahlausschusses ist entsprechend § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung vorbehaltlich einer Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren endgültig.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße