Pressemitteilung Nr. 181/2006, 28.07.2006
Geflügel-Aufstallungsverordnung verlängert
Bedingungen gelten nun bis 28. Februar 2007
Gemäß Artikel 1 der ersten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 10. Juli 2006 bleibt die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 09. Mai 2006 in fast unveränderter Form bis einschließlich 28. Februar 2007 in Kraft. Ursprünglich wäre diese Verordnung mit Ablauf des 15. August 2006 außer Kraft getreten.
Damit gelten auch die Bestimmungen der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße vom 12.05.2006 (veröffentlicht im „Spree-Neiße-Kurier“ 05/2006 vom 27.05.2006) unverändert fort. Das heißt: Mit Ausnahme der darin aufgeführten Orte und Gebiete, in denen für das Geflügel die Stallpflicht gilt, kann das Geflügel im übrigen Gebiet des Landkreises unter Einhaltung der genannten Bedingungen auch nach dem 15.08.2006 im Freien gehalten werden.
Für Veranstaltungen mit Geflügel können Ausnahmen vom Verbot durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt genehmigt werden. Voraussetzung ist eine tierärztliche klinische Untersuchung des Geflügels längstens fünf Tage vor der Veranstaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Spree-Neiße unter Tel.: (03562) 986-13901 oder über E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße