Pressemitteilung Nr. 183/2006, 03.08.2006

Naturschutzbehörde informiert ...

In den Monaten August und September treten erfahrungsgemäß verstärkt Konflikte mit einigen kleinen wildlebenden Tieren (z.B. Hornissen, Schwalben, Ameisen) im Siedlungsbereich auf. Soweit diese Tiere zu den streng geschützten Arten gehören, ist eine Beeinträchtigung ihrer Lebensstätten oder die Tötung der Tiere verboten. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen einer Genehmigung.

Zuständige Behörde für diesen speziellen Artenschutz ist das Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Süd, RS 7 - Naturschutz, Von-Schön-Str. 7 in 03050 Cottbus, Tel. (0355) 49911000.

Bei Fragen steht auch die Untere Naturschutzbehörde, Tel.: (03562) 98617004 zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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