Pressemitteilung Nr. 199/2006, 25.08.2006

Änderung ab 01. August 2006 zur Erteilung des Fischereischeines

1. Keine Ausstellung eines Jugendfischereischeines mehr!

2. Fischereischein wird unbefristet erteilt (10 Euro Gebühr). Alte Fischereischeine behalten bis Ende des Erteilungszeitraumes ihre Gültigkeit!

3. "Alte" Fischereischeine - A und "alte" Fischereischeine - B werden nicht verlängert. Nach Vorlage dieser wird ein neuer unbefristeter Fischereischein erteilt. Es wird ein Lichtbild für die Ausstellung benötigt.

4. Fischereischeine werden weiterhin nach Vorlage eines Anglerprüfungszeugnisses erteilt.

5. Das Angeln mit der Friedfischangel darf ohne Fischereischein durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist die Angelkarte bzw. ein gültiges Mitgliedsbuch sowie die Zahlung der Fischereiabgabe. Nach Zahlung der Fischereiabgabe (vom 8. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2,50 EUR/ab dem 18. Lebensjahr 12 EUR) erhält man eine Fischereiabgabemarke und ein dazugehöriges Nachweisheft.

6. Beim Angeln in Teichanlagen ist die Zahlung der Fischereiabgabe nicht erforderlich. Die Fischereischeinpflicht besteht jedoch weiterhin bei der Verwendung der Raubfischangel!!

7. Die Fischereiabgabe kann beim Kauf einer Angelkarte je nach Angebot beim Fischer/Angelläden/Tourismusverwaltungen mit entrichtet werden. Sie erhalten dann ein Nachweisheft mit der eingeklebten Fischereiabgabemarke.

Untere Fischereibehörde


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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