Pressemitteilung Nr. 83/18, 17.04.2018
Landratswahl am 22. April 2018
Hinweise des Kreiswahlleiters zur Briefwahl
Am Sonntag, dem 22. April 2018, sind rund 101.600 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihren Landrat für die nächsten acht Jahre zu wählen. Es ist die zweite Direktwahl des Verwaltungschefs des Landkreises Spree-Neiße. Sie können in Ihrem Wahllokal wählen oder durch Briefwahl teilnehmen.
Die Briefwahl ist bereits im Gange.
Die Briefwahl eröffnet gerade den Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl nicht im Wahllokal wählen können, etwa weil sie verreist oder anderweitig verhindert sind, eine Möglichkeit zu wählen.
Für die Briefwahl muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte bei der zuständigen Gemeinde/Stadt oder dem zuständigen Amt gestellt werden. Die Anschrift befindet sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Besonders einfach ist die Antragstellung mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sie ist aber auch mündlich (durch direkte Vorsprache) oder schriftlich, aber auch elektronisch per Telefax oder E-Mail möglich. Anstelle der Unterschrift muss der per E-Mail übersandte Antrag das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten. Bei vielen Gemeinden/Städten und Ämtern kann man die Unterlagen auch online anfordern. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
Wer den Antrag persönlich bei seiner Gemeinde/Stadt oder seinem Amt stellt, kann bereits dort an Ort und Stelle wählen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen dann auch bei der Gemeinde/Stadt bzw. dem Amt abholen.
Für die Briefwahl erhalten Sie als Wählerin/Wähler einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem äußeren Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse ankommt. Zur Landratswahl ist der Adressat der Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz). Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler/in das Risiko, dass sein Wahlbrief nicht rechtzeitig den Adressaten erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Wer – aus welchem Grund auch immer – am Wahltag doch nicht mehr verhindert ist, kann mit den Briefwahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel) auch selbst eine Urnenwahl in einem Wahllokal durchführen.
Die Briefwahl ist bereits im Gange.
Die Briefwahl eröffnet gerade den Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl nicht im Wahllokal wählen können, etwa weil sie verreist oder anderweitig verhindert sind, eine Möglichkeit zu wählen.
Für die Briefwahl muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte bei der zuständigen Gemeinde/Stadt oder dem zuständigen Amt gestellt werden. Die Anschrift befindet sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Besonders einfach ist die Antragstellung mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sie ist aber auch mündlich (durch direkte Vorsprache) oder schriftlich, aber auch elektronisch per Telefax oder E-Mail möglich. Anstelle der Unterschrift muss der per E-Mail übersandte Antrag das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten. Bei vielen Gemeinden/Städten und Ämtern kann man die Unterlagen auch online anfordern. Eine Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig.
Wer den Antrag persönlich bei seiner Gemeinde/Stadt oder seinem Amt stellt, kann bereits dort an Ort und Stelle wählen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen dann auch bei der Gemeinde/Stadt bzw. dem Amt abholen.
Für die Briefwahl erhalten Sie als Wählerin/Wähler einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem äußeren Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse ankommt. Zur Landratswahl ist der Adressat der Landkreis Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz). Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahlzeit endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler/in das Risiko, dass sein Wahlbrief nicht rechtzeitig den Adressaten erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Wer – aus welchem Grund auch immer – am Wahltag doch nicht mehr verhindert ist, kann mit den Briefwahlunterlagen (einschließlich Stimmzettel) auch selbst eine Urnenwahl in einem Wahllokal durchführen.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße