Pressemitteilung Nr. 247/06, 09.10.2006

''Baum-Entnahmen und Eigenheime im Gulbener Gutspark widersprechen dem Anliegen der Denkmalpflege!''

Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße zu einem Beitrag in der ''Lausitzer Rundschau''


Bezug nehmend auf den in der „Lausitzer Rundschau“ („LR“) vom 06.10.2006 veröffentlichten Beitrag „Gulbener Park oder Gutshaus. Denkmalpflege will Ruine mittels Eigenheimbau sanieren lassen“ gibt die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße folgende Stellungnahme ab:


„Baum-Entnahmen und Eigenheime im Gulbener Gutspark widersprechen dem Anliegen der Denkmalpflege!“

 

Der o.g. Beitrag lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises im Gutspark Gulben Bäume schlagen und auf den freien Flächen 16 Eigenheime errichten lassen wolle. Das stimmt keinesfalls! Der Autor des „LR“-Beitrages hat sich bei dieser Äußerung lediglich auf die Aussagen eines Eigentümers gestützt.

Richtig ist: Zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes war das Gutshaus mit Gutspark nicht im Denkmalverzeichnis des Landkreises Spree-Neiße eingetragen. Erst im Jahr 1995 erfolgte auf Antrag des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege per Bescheid die Eintragung in das Denkmalverzeichnis.

Trotz zahlreicher Gespräche der Eigentümer und der von ihnen beauftragten Planer mit den Denkmalbehörden wurde bisher kein tragfähiges Nutzungskonzept eingereicht, um den Erhalt des Denkmals auf Dauer zu gewährleisten. Vorschläge der Eigentümer zielten jeweils darauf ab, eine Neubebauung im rückwärtigen Bereich des Guts-Areals zu erwirken und damit eine Möglichkeit zur Refinanzierung einer Sanierung des Gutshauses zu schaffen. Arbeitsgespräche aller Beteiligten führten bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis.

Auch wurden Vorschläge der Unteren Denkmalschutzbehörde zum Umgang mit dem Gutshaus und eine damit zusammenhängende Notsicherung nicht akzeptiert.
Der derzeitig marode Zustand des Gebäudes ist ursächlich der jahrelang unterlassenen Erhaltungs- und Sicherungspflicht der Eigentümer geschuldet. Die Behörde in Forst (L.) prüft gegenwärtig, mit welchen geeigneten Mitteln die dringend erforderliche Notsicherung des Gutshauses durchgesetzt werden kann.

Darüber hinaus stellt der Landkreis Spree-Neiße nochmals fest, dass Baum-Entnahmen im Gutspark zum Zwecke der Errichtung von Eigenheimen dem Anliegen der Denkmalpflege widersprechen, sowohl das Gutshaus in Gulben als auch den Gutspark zu schützen und zu erhalten.


Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße
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