Pressemitteilung Nr. 45/07, 23.02.2007
Verlängerung der Aufstallungspflicht für Geflügel bis 31. Oktober 2007
Nach einer Entscheidung des Bundesrates am 16.02.2007 bleibt die Geflügel-Aufstallungsverordnung in der Fassung vom 12.09.2006 in unveränderter Form bis einschließlich 31. Oktober 2007 in Kraft.
Damit gelten auch die Bestimmungen der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße vom 12.05.2006 (Bekanntmachung in Nummer 5 des „Spree-Neiße- Kuriers“ vom 27.05.2006) unverändert fort, d.h. mit Ausnahme der darin aufgeführten Orte und Gebiete kann das Geflügel im übrigen Gebiet des Landkreises unter Einhaltung der genannten Bedingungen wie bisher im Freien gehalten werden. In den Orten Eichow, Krieschow, Roggosen, Koppatz, Komptendorf, Kathlow, Neuhausen und Laubsdorf sowie im Teichgebiet Peitz (bis 100 m Entfernung von der Uferlinie der Peitzer Teiche in Richtung Festland) muss die Haltung von Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen erfolgen.
Veranstaltungen mit Geflügel sind nach wie vor verboten! Der Amtstierarzt kann Ausnahmen von diesem Verbot auf Antrag genehmigen. Voraussetzung dafür ist eine tierärztliche klinische Untersuchung des Geflügels längstens 5 Tage vor der Veranstaltung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer (03562) 986-13901, Fax: (03562) 986-13988 oder per E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de.
Dr. Vogt
Amtstierarzt
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße