Pressemitteilung Nr. 241/18, 06.11.2018

Fördermöglichkeit

Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis Spree-Neiße Fördermittel zur Grundversorgung gemäß § 6 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (Bbg WBG) zur Verfügung.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel bildet die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung gemäß § 7 Bbg WBG durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
 
Bis zum 30.11.2018 können Anträge von anerkannten Bildungsträgern für das Jahr 2019 gestellt werden.
 
Nähere Informationen unter Telefon: 03562 6981-94018, Ute Liesegang (Sachbearbeiterin Kultur).


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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