Pressemitteilung Nr. 242/18, 06.11.2018

Beratungsbesuche bei Geldleistungen notwendig

Nach § 37 Abs.3 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen.
 
Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeinrichtung durchführt. Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen.
 
Mit dem Beratungseinsatz sollen Hinweise gegeben werden, welche im Zusammenhang mit den körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bestehen. Dabei sollen auch den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bzw. Pflegepersonen Vorschläge zu den Problemen in der täglichen Pflege geben werden. Die beim Beratungseinsatz gewonnenen Erkenntnisse müssen von der durchgeführten Stelle an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet werden. Erfolgt der Nachweis über die Durchführung nicht, wird das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar entzogen.
 
Zu diesem und anderen Themen beraten wir Sie gern, individuell und kostenlos.
Sie finden uns im Pflegestützpunkt Forst (Lausitz), in der Heinrich-Heine-Straße 1,
(im Kreishaus), in 03149 Forst (Lausitz).
 
Unsere Sprechzeiten sind dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr.
 
Unsere Telefonnummern lauten: 03562 986-15027, -15098 und -15099.
 
Sie können uns auch unter folgender E-Mail Adresse erreichen:
forst@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de
 
Unsere Außenstelle Spremberg befindet sich in der Dresdner Straße 12 in 03130 Spremberg und Sprechzeiten sind jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr.
 
Ihr Pflegestützpunkt des Landkreises Spree-Neiße
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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