Pressemitteilung Nr. 176/08, 08.08.2008

Guben-Gubiner Brückenstreit vor dem Ende

Auf Initiative des Landrates des Landkreises Spree-Neiße, Dieter Friese, gab es gestern Nachmittag, am 07. August 2008, in Gubin (Polen) ein Gespräch mit den Bürgermeistern der Städte Gubin und Guben, Bartlomiej Bartczak und Klaus-Dieter Hübner. Anlass und Thema war die sich in letzter Zeit verschärfende Situation um eine angeblich nicht vorhandene Baugenehmigung für die Gubener Fußgängerbrücke zur Neißeinsel.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die entstandene Situation nicht förderlich für die weitere Zusammenarbeit zwischen beiden Städten und beiden Ländern ist und bei der Bevölkerung nur Unverständnis hervorruft. Im Gesprächsverlauf betonten der Landrat sowie die Bürgermeister eindringlich, alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun zu wollen, um die eingetretene Situation einvernehmlich zu klären. Einigkeit herrschte in der Runde auch darüber, dass die Politiker und beide Stadtverwaltungen ihre Kraft auf die bevorstehenden Aufgaben der gemeinsamen Stadtentwicklung richten wollen.

„In diesem Sinne sind die Meinungsverschiedenheiten auf der kommunalen Ebene beigelegt“, so das erste Resümee des Landrates, der sich seinerseits das Ziel gesetzt hat, in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes Brandenburg und mit der Wojewodin der Wojewodschaft Lubuskie, Helena Hatka, eine nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. „Ich will die baurechtlichen Differenzen zwischen beiden Seiten so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. Die Bevölkerung beider Städte erwartet schließlich von uns, dass wir die kommenden Jahre und das laufende europäische Förderprogramm nutzen, um Guben und Gubin gemeinsam und grenzübergreifend zu entwickeln. Für derartige Streitigkeiten und Missverständnisse ist da kein Platz“, so Friese, der nach der Begegnung gestern wieder überzeugt ist, dass die Bürgermeister beider Städte nun auch in diesem Punkt wieder auf einem guten gemeinsamen Weg sind.


Jana Weber, Pressesprecherin des Landkreises Spree-Neiße
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