Pressemitteilung Nr. 184/08, 26.08.2008

Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung in der Kfz-Zulassungsstelle

Neue Regelung ab 01. September 2008 greift auch im Landkreis Spree-Neiße

Versicherungsdoppelkarte ade! Zum 01. September 2008 wird bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Spree-Neiße - wie bei vielen anderen Zulassungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland auch - der Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Dieses Verfahren ersetzt die frühere Versicherungsbestätigung, besser bekannt unter dem Namen Versicherungsdoppelkarte. Die elektronische Versicherungsbestätigung gilt, mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen, für alle Arten von Kennzeichen. Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Versicherungsbestätigungen weiter.
Für den Abruf der elektronischen Versicherungskarte stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen siebenstelligen alphanumerischen Code, die sogenannte VB-Nummer. Diese gibt der Halter (oder ein Bevollmächtigter) bei der Zulassungsbehörde bekannt. Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, diese aus der Datenbank abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen. Die VB-Nummer kann der Zulassungsbehörde bei Neuanmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

Versicherungsbestätigungen in Papierform werden außerdem noch bis zum 31. Dezember 2008 angenommen, wenn die 7-stellige VB-Nummer angegeben ist.




Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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