Pressemitteilung Nr. 226/08, 15.10.2008

Neuwahl des Jugendhilfeausschusses

Nach der Kommunalwahl am 28.09.2008 wird der Kreistag des Landkreises Spree-Neiße die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der 15 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch Beschlussfassung neu feststellen.
 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist im § 71 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe geregelt. Danach sind neun Mitglieder (3/5) durch die Fraktionen des Kreistages zu benennen. Die verbleibenden 6 stimmberechtigten Mitglieder (2/5) sollen aus dem Kreis der im Landkreis Spree-Neiße tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtsverbände ausgewählt werden.
 
Der Landkreis Spree-Neiße ruft deshalb die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Spree-Neiße auf, bis zum 30.10.2008 ihre personellen Vorschläge für die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter für die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss einzureichen.
Dabei ist zu beachten, dass sich der Wohnsitz der stimmberechtigten Mitglieder im Landkreis Spree-Neiße befindet.
Bewerbungen mit namentlichen Vorschlägen und deren vollständiger Anschrift sind zu richten an den
 
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie,
Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz).


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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