Pressemitteilung Nr. 36/09, 11.02.2009

Kreisvolkshochschule Forst informiert über Kursangebote

Französisch für Einsteiger
ab 18.02., 17:00 – 18:30 Uhr
 
Spanisch für Touristen und Einsteiger
ab 19.03., 18:30 – 20:45 Uhr
 
Bauchtanz – Zauber der Bewegung
ab 03.03., 19:00 – 20:00 Uhr
 
Pilates für Anfänger und Senioren
ab 04.03., 16:45 – 17:45 und 17:50 – 18:50 Uhr
 
Rückenschule und Beckenbodengymnastik
ab 12.03., 17:00 – 18:00 Uhr
 
Grundkurs Nähen
ab 26.02., 18:00 – 20:15
 
Internet für Einsteiger
ab 26.02., 18:00 – 20:15 Uhr in Döbern
 
Computergrundkurs in Döbern
ab 04.03., 17:00 – 20:00 Uhr und ab 09.03., 18:00 – 20:15 Uhr
 
Vortragsangebot aus dem „VHS-Bildungsstammtisch“
am 19.02., 14:30 – 16:00 Uhr
Ausführungen und Antworten auf Fragen zur Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht von Notarin Beate Niendorf
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können. In der Patientenverfügung (Patiententestament), kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern. Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.
 
Anmeldungen bitte an die
Kreisvolkshochschule Spree-Neiße, Regionalstelle Forst (L.)
Heinrich-Heine-Str. 14, 03149 Forst (L.)
Tel.: (0 35 62) 69 38 16, Fax: (03562) 69 38 17


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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