Pressemitteilung Nr. 33/2019, 27.02.2019
Neue Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz wurde vom Ministerium für Inneres und Kommunales für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 neu bestellt. Er hat sich am 06. Februar 2019 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen insgesamt 689 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.
In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 86 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 78 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.
Für 15 % der Bodenrichtwerte gab es positive Veränderungen, die sich besonders auf Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Spreewaldraum von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie den mittleren und südlichen Bereich des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, insbesondere die seenahen Ortsteile der Kreisstadt Senftenberg wie Brieske, Großkoschen und Niemtsch konzentrierten.
Nur 3 % der Bodenrichtwerte wurden abgesenkt. Mit fünf neuen Bodenrichtwerten wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.
Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von stagnierend in 12 Fällen bis steigend für insgesamt 12 Bodenrichtwerte. Nur sechs Bodenrichtwerte wurden abgesenkt.
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.
Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ab 01.03.2019 können darüber hinaus die Bodenrichtwerte auch kostenfrei ausgedruckt werden.
Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen: www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.
Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Str. 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter 0355 4991-2247 zu erreichen.
Sprechzeiten:
Dienstag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (www.gutachterausschuss-bb.de)
Fachbereich Kataster und Vermessung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen insgesamt 689 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.
In vielen ländlichen Bereichen der beiden Landkreise stagnierte der Grundstücksmarkt. Daher wurden im Landkreis Spree-Neiße 86 % und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 78 % der vorjährigen Bodenrichtwerte für Bauland unverändert fortgeschrieben.
Für 15 % der Bodenrichtwerte gab es positive Veränderungen, die sich besonders auf Cottbus nahe Ortschaften, die Gemeinde Kolkwitz mit ihren Ortsteilen und den Spreewaldraum von Burg (Spreewald) bis Lübbenau/Spreewald sowie den mittleren und südlichen Bereich des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, insbesondere die seenahen Ortsteile der Kreisstadt Senftenberg wie Brieske, Großkoschen und Niemtsch konzentrierten.
Nur 3 % der Bodenrichtwerte wurden abgesenkt. Mit fünf neuen Bodenrichtwerten wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.
Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte verlief von stagnierend in 12 Fällen bis steigend für insgesamt 12 Bodenrichtwerte. Nur sechs Bodenrichtwerte wurden abgesenkt.
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.
Seit 1. März 2017 stehen dort die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ab 01.03.2019 können darüber hinaus die Bodenrichtwerte auch kostenfrei ausgedruckt werden.
Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen: www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.
Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Str. 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter 0355 4991-2247 zu erreichen.
Sprechzeiten:
Dienstag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (www.gutachterausschuss-bb.de)
Fachbereich Kataster und Vermessung
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße