Pressemitteilung Nr. 53/2019, 20.03.2019

Informationen zur Schülerbeförderung für das Schuljahr 2019/2020

In wenigen Monaten ist es wieder soweit und das Schuljahr 2019/2020 startet. Schüler die im Landkreis Spree-Neiße ihren Hauptwohnsitz haben bzw. Auszubildende deren Ausbildungsbetrieb sich im Landkreis Spree-Neiße befindet, können bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ihre Fahrkostenansprüche geltend machen.
 
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich ein Neuantrag von Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern gestellt werden muss, wenn

  • Schüler eingeschult werden,
  • Schüler die Schule, die Schulform oder den Bildungsgang (Übergang von 6. zur 7. Klasse und 10. zur 11. Klasse) wechseln,
  • Schüler eine LuB- Klasse besuchen,
  • Schüler an ein Oberstufenzentrum bzw. eine berufliche Schule wechseln sowie
  • bei jedem Schulwechsel.
In der Regel erhalten Sie dann einen Bewilligungsbescheid bis zum Ende des Bildungsganges. Davon ausgenommen sind
  • Schüler mit Förderbedarf, Heim- und Pflegekinder,
  • Schüler, die mit einem Privat- Pkw befördert werden,
  • Schüler, die aufgrund der Überschreitung der zumutbaren Fahr- und Wartezeiten mit einem Fahrdienst befördert werden und
  • Schülerinnen und Schüler, bei denen im laufenden Bewilligungsbescheid die Eigenbeteiligung ermäßigt wurde.
In diesen Fällen muss grundsätzlich jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie dies und stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres.
 
Aufgrund der neuen DS-GVO wurde es notwendig, neue Formulare für die Schülerbeförderung zu erarbeiten. Diese aktuellen Antragsformulare zur Schülerbeförderung und die Hinweise zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Anträgen „Schülerbeförderung ÖPNV/PKW, Schülerbeförderung im Spezialverkehr, Abrechnung Schülerfahrkosten“ sind auf der Internetseite des Landkreis Spree-Neiße www.lkspn.de unter „Bürgerservice“ in der Rubrik Formular- und Antragsservice, Fachbereich Schule und Kultur, verfügbar, können aber auch direkt im Fachbereich Schule und Kultur (Sitz Richard – Wagner –Straße 37 in 03149 Forst (Lausitz)) abgeholt werden. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung bitten wir Sie, Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Die Schülerjahreskarte ist gegen Vorlage des gültigen Bescheides weiterhin in den zuständigen Verkehrsbüros zu erwerben. Bei Erstattungsanträgen sind die Abrechnungsfristen zu beachten. Originalfahrscheine sind grundsätzlich chronologisch geordnet einzureichen. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit.
 
Für telefonische Rückfragen stehen wir gern unter folgenden Telefonnummern 03562 6981 - 94006, - 94009, - 94010 und -94011 zur Verfügung. Gern können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
 
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landkreis Spree-Neiße, einschließlich seiner Eigenbetriebe finden Sie unter www.lkspn.de/datenschutz. Falls Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, senden wir Ihnen die Datenschutzinformation gern auch auf postalischem Weg zu.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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